Kollektives Arbeitsrecht
Betriebs- und Personalräte erhalten durch uns
- Unterstützung bei Verstößen des Arbeitgebers gegen ihre rechtlich verankerten Mitbestimmungsrechte
- Beratung in sämtlichen betriebsverfassungs- bzw. personalvertretungsrechtlichen Fragestellungen oder Auseinandersetzungen
- außergerichtliche Vertretung in Interessenausgleichsverhandlungen und in der Einigungsstelle
- gerichtliche Vertretung im Beschlussverfahren
- taktische Hinweise im Umgang mit dem Arbeitgeber zur Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte
- Schulungen in allen arbeitsrechtlichen Fragen
Fachanwälte für Arbeitsrecht:
Kurz gesagt – wir als Kanzlei Imhof - Koch - Scherer vertreten Sie, von der richtigen Seite aus!