Individuelles Arbeitsrecht
Als Fachanwaltschaft vertreten wir die Interessen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (auch leitenden Angestellten und Geschäftsführern) sowie Betriebs- und Personalräten in Konflikten mit dem Arbeitgeber. Daneben zählen auch Gewerkschaften zu unseren Mandanten.
Zur Vertretung in arbeitsrechtlichen Fragen gehört neben der Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten die außergerichtliche Beratung und Vertretung in sämtlichen Fragen des Arbeitsrechts. Kollektive Gremien (Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen-MVG.EKD) werden durch uns in Verhandlungen bzw. außergerichtlichen Einigungsstellen, Schieds- und Schlichtungsstellen vertreten.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte im individuellen Arbeitsrecht:
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber
- beabsichtigte Eigenkündigung
- Beratung bei der Begründung von Arbeitsverhältnissen, Entwicklung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Rechtmäßigkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrages
- Abschluss von Aufhebungs-/Abwicklungsverträgen
- Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages (z.B. die Rechtmäßigkeit arbeitsvertraglicher Klauseln) und Prüfung, inwieweit Weisungen Ihres Arbeitgebers rechtlich überhaupt zulässig sind (z.B. Anordnung von Überstunden, einseitige Lohnkürzungen, Veränderung der zeitlichen Lage der Arbeitszeit etc.)
- Überprüfung von Abmahnungen
- Höhergruppierung/richtige Eingruppierung nach dem Tarifvertrag
- Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen
- Probleme im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung
- Versagung Ihres Urlaubswunsches
- Altersteilzeit
- Mutterschutz
- Schwerbehindertenschutz
- öffentliches Dienstrecht
- kirchliches Arbeitsrecht.